1100 Fahrzeuge, 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag für Sie da: 0221 2882

Kostenlose App herunterladen
und online bestellen

Taxirechner

Zahlen und Fakten der TAXI RUF Köln eG


In den letzten Tagen haben wir festgestellt, dass trotz unserer intensiven Öffentlichkeitsarbeit bei einigen Journalisten Missverständnisse über die Arbeit der Genossenschaft der Kölner Taxiunternehmen bestehen. Als Vertreter der Kölner Taxler und damit einer der zentralen Säulen des Öffentlichen Personennahverkehrs in Köln, möchten wir diese Gelegenheit nutzen, um mit einigen Mythen aufzuräumen und bestehende Wissenslücken zu schließen. Denn letztlich ist es in unserer aller Interessen, wenn Medien, Politik und Öffentlichkeit klar wissen über was sie reden, wenn es heißt: Taxifahren in Köln ist…

Allgemeines

Die TAXI RUF Köln eG ist KEIN Unternehmen, sondern die Genossenschaft der Kölner Taxiunternehmen. Seit mittlerweile 75 Jahren vertritt sie die Interessen der mittlerweile über 800 vollkommen eigenständigen und unabhängigen Taxibetreiberfirmen der Domstadt. Oberstes Gremium der Genossenschaft ist satzungsgemäß ihre Mitgliederversammlung. Entscheidungen werden dementsprechend mehrheitlich beschlossen. Neben der Satzung bildet die Funk- und Fahrdienstordnung die Grundlage für die Zusammenarbeit in der Genossenschaft. In ihr ist auch das strenge Disziplinarwesen geregelt, dem sich alle Taxifahrerinne und Taxifahrer der Stadt unterwerfen müssen.

Als ausführendes Organ wählt die Mitgliederversammlung einen dreiköpfigen Vorstand. Beschlüsse und Handlungen der TAXI RUF Köln eG sind demnach immer in der Interessenvertretung aller Unternehmen und sie sind durch die demokratischen Strukturen legitimiert.

Taxifahren ist Teil des Öffentlichen Personennahverkehrs der Stadt Köln. Neben den Angeboten von Bussen und Bahnen bilden die Wagen somit die dritte Säule der wichtigen ÖPNV-Infrastruktur dieser Stadt. Als anerkannte für alle Taxiunternehmer zugängliche Genossenschaft fungiert die TAXI RUF Köln eG hierbei als Vertragspartner mit der Stadt Köln und achtet darauf, dass ihre Mitglieder ihren besonderen Pflichten des ÖPNV (wie Busse und Bahnen) nachkommen:

1. Tarifpflicht
Alle Taxen, die Mitglied des Funkverbundes der TAXI RUF Köln eG sind, unterliegen den vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Tarife. Weder die 1.200 Taxen noch die TAXI RTUF Köln eG können somit eigene Preise fordern. Die Preise liegen zurzeit bei 1,40 bis 1,65 Euro (je nach Strecke und Tageszeit) plus 2,65 Euro Grundgebühr.

2. Beförderungspflicht
Taxen können und dürfen Fahrgäste nicht ablehnen. Ausnahmen bilden lediglich Sicherheitsaspekte oder wenn Fahrgäste unter dem starken Einfluss von Rauschmitteln stehen. Damit wird gewährleistet, dass alle Zugang zu den taxen einer Stadt bekommen und es gerecht zugeht in der Beförderung.

3. Betriebspflicht
Taxiunternehmen sind verpflichtet, den genehmigten Betrieb auch durchzuführen und aufrechtzuerhalten. Das beinhaltet auch die Übernahme der Garantie den Betrieb am öffentlichen Verkehrsinteresse und dem Stand der Technik auszurichten.

Der Betrieb der in Köln zugelassenen Taxen unterliegt somit strengen – vom Ordnungsamt der Stadt kontrollierten und überwachten – Standards und Regelungen. Sie dienen damit dem öffentlichen Interesse der gesamten Stadt – und das zu sehr schweren Marktbedingungen.

Die Taxizentrale: 0221/ 2882

Herzstück der Arbeit der Genossenschaft ist der Betrieb der Taxi Zentrale. Jährlich werden dort über 2,2 Millionen Fahrten vermittelt. An 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr können hier die Kölnerinnen und Kölner sowie die zahlreichen Gäste aus dem In- und Ausland unter der Nummer 2882 ein Taxi bestellen, das sich dem Funkverbund angeschlossen haben. Die Taxizentrale nimmt hierbei die Kundenwünsche auf und leitet sie umgehend weiter in das Funksystem, so dass es umgehend und zeitgleich dort von allen aktivierten Fahrerinnen und Fahrern empfangen wird. Der Fahrer, der die Bestellung als erstes aufgreift, beziehungsweise das Unternehmen für das er tätig ist, übernimmt von diesem Zeitpunkt die Verantwortung für die Bestellung und für die ordnungsgemäße Durchführung der Fahrt. Bei der Vermittlung trifft die Taxizentrale niemals irgendwelche Vorauswahlen oder eigenen Selektionen. Dies würde aus unserer Sicht dem genossenschaftlichen Betrieb widersprechen.

Ausbildung zum Taxifahrer/in

Zum Abschluss eines Benutzervertrags mit der TAXI Ruf Köln eG muss jeder Bewerber nicht nur die erforderliche Stadtkundeprüfung der Stadt Köln bestehen, sondern er muss ab sofort auch den neuen und bundesweit einzigartigen Lehrgang absolvieren, der auf Initiative der TAXI RUF Köln eG gemeinsam mit der IHK Köln entwickelt worden ist. Fahrgäste zu befördern ist eine Dienstleistung. Fahrer müssen daher bestimmte Qualitätskriterien beachten, soziale Kompetenzen besitzen und über gute Sprachkenntnisse verfügen. Deshalb wurde diese Ausbildung entwickelt mit dem Schwerpunkt Service und Dienstleistungsschulung. Nach bestandener Prüfung wird das Zertifikat ‚Taxifahrer/in IHK‘ verliehen.

Beschwerdemanagement

Im Rahmen einer strengen Selbstkontrolle hat die Genossenschaft ihr Disziplinarwesen eindeutig in der Funk- und Fahrdienstordnung geregelt. Diese ermächtigt die Genossenschaft streng gegen Verstöße vorzugehen und entsprechende Sanktionen gegen Fahrer auszusprechen. Hierfür ist eigens eine Disziplinarkommission zuständig, die die Beschwerden unabhängig prüft und dem Vorstand eine Empfehlung zur Entscheidung über die jeweilige Beschwerde vorlegt.

Glücklicherweise ist die aktuelle Quote über Beschwerden seit vielen Jahren stabil auf niedrigem Niveau. So sind im Jahr 2011 von insgesamt über 4 Millionen Fahrten nur 500 Beschwerden eingereicht worden, was einem Wert von 0,0075% entspricht. Dies entspricht auch en Ergebnissen der letzten Studien zu dem Thema, bei denen der ADAC die Kölner Taxifahrer zu den drittbesten in ganz Europa gekürt hat.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der neuen Homepage der TAXI RUF Köln eG unter www.taxiruf.de.

zurück