Zahlen und Fakten der TAXI RUF Köln eG
10.05.2012In den letzten Tagen haben wir festgestellt, dass
trotz unserer intensiven Öffentlichkeitsarbeit bei einigen Journalisten
Missverständnisse über die Arbeit der Genossenschaft der Kölner Taxiunternehmen
bestehen. Als Vertreter der Kölner Taxler und damit einer der zentralen Säulen
des Öffentlichen Personennahverkehrs in Köln, möchten wir diese Gelegenheit
nutzen, um mit einigen Mythen aufzuräumen und bestehende Wissenslücken zu
schließen. Denn letztlich ist es in unserer aller Interessen, wenn Medien,
Politik und Öffentlichkeit klar wissen über was sie reden, wenn es heißt:
Taxifahren in Köln ist…
Allgemeines
Die TAXI RUF Köln eG ist KEIN Unternehmen, sondern die
Genossenschaft der Kölner Taxiunternehmen. Seit mittlerweile 75 Jahren vertritt
sie die Interessen der mittlerweile über 800 vollkommen eigenständigen und
unabhängigen Taxibetreiberfirmen der Domstadt. Oberstes Gremium der
Genossenschaft ist satzungsgemäß ihre Mitgliederversammlung. Entscheidungen
werden dementsprechend mehrheitlich beschlossen. Neben der Satzung bildet die
Funk- und Fahrdienstordnung die Grundlage für die Zusammenarbeit in der
Genossenschaft. In ihr ist auch das strenge Disziplinarwesen geregelt, dem sich
alle Taxifahrerinne und Taxifahrer der Stadt
unterwerfen müssen.
Als ausführendes Organ wählt die
Mitgliederversammlung einen dreiköpfigen Vorstand. Beschlüsse und Handlungen
der TAXI RUF Köln eG sind demnach immer in der Interessenvertretung aller
Unternehmen und sie sind durch die demokratischen Strukturen legitimiert.
Taxifahren ist Teil des Öffentlichen
Personennahverkehrs der Stadt Köln. Neben den Angeboten von Bussen und Bahnen
bilden die Wagen somit die dritte Säule der wichtigen ÖPNV-Infrastruktur dieser
Stadt. Als anerkannte für alle Taxiunternehmer zugängliche Genossenschaft
fungiert die TAXI RUF Köln eG hierbei als Vertragspartner mit der Stadt Köln
und achtet darauf, dass ihre Mitglieder ihren besonderen Pflichten des ÖPNV
(wie Busse und Bahnen) nachkommen:
1. Tarifpflicht
Alle Taxen, die Mitglied des Funkverbundes der TAXI RUF Köln eG sind,
unterliegen den vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Tarife. Weder die 1.200
Taxen noch die TAXI RTUF Köln eG können somit eigene Preise fordern. Die Preise
liegen zurzeit bei 1,40 bis 1,65 Euro (je nach Strecke und Tageszeit) plus 2,65
Euro Grundgebühr.
2. Beförderungspflicht
Taxen können und dürfen Fahrgäste nicht ablehnen. Ausnahmen bilden lediglich
Sicherheitsaspekte oder wenn Fahrgäste unter dem starken Einfluss von
Rauschmitteln stehen. Damit wird gewährleistet, dass alle Zugang zu den taxen
einer Stadt bekommen und es gerecht zugeht in der Beförderung.
3. Betriebspflicht
Taxiunternehmen sind verpflichtet, den genehmigten Betrieb auch durchzuführen
und aufrechtzuerhalten. Das beinhaltet auch die Übernahme der Garantie den Betrieb
am öffentlichen Verkehrsinteresse und dem Stand der Technik auszurichten.
Der Betrieb der in Köln zugelassenen Taxen
unterliegt somit strengen – vom Ordnungsamt der Stadt kontrollierten und
überwachten – Standards und Regelungen. Sie dienen damit dem öffentlichen
Interesse der gesamten Stadt – und das zu sehr schweren Marktbedingungen.
Die Taxizentrale: 0221/ 2882
Herzstück der Arbeit der Genossenschaft ist der Betrieb
der Taxi Zentrale. Jährlich werden dort über 2,2 Millionen Fahrten vermittelt.
An 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr können hier die Kölnerinnen und Kölner
sowie die zahlreichen Gäste aus dem In- und Ausland unter der Nummer 2882 ein
Taxi bestellen, das sich dem Funkverbund angeschlossen haben. Die Taxizentrale
nimmt hierbei die Kundenwünsche auf und leitet sie umgehend weiter in das
Funksystem, so dass es umgehend und zeitgleich dort von allen aktivierten
Fahrerinnen und Fahrern empfangen wird. Der Fahrer, der die Bestellung als
erstes aufgreift, beziehungsweise das Unternehmen für das er tätig ist,
übernimmt von diesem Zeitpunkt die Verantwortung für die Bestellung und für die
ordnungsgemäße Durchführung der Fahrt. Bei der Vermittlung trifft die
Taxizentrale niemals irgendwelche Vorauswahlen oder eigenen Selektionen. Dies
würde aus unserer Sicht dem genossenschaftlichen Betrieb widersprechen.
Ausbildung zum Taxifahrer/in
Zum Abschluss eines Benutzervertrags mit der TAXI Ruf Köln eG muss jeder Bewerber nicht nur
die erforderliche Stadtkundeprüfung der Stadt Köln bestehen, sondern er muss ab
sofort auch den neuen und bundesweit einzigartigen Lehrgang absolvieren, der
auf Initiative der TAXI RUF Köln eG gemeinsam mit der IHK Köln entwickelt
worden ist.
Fahrgäste zu befördern ist eine Dienstleistung. Fahrer müssen daher
bestimmte Qualitätskriterien beachten, soziale Kompetenzen besitzen und über
gute Sprachkenntnisse verfügen. Deshalb wurde diese Ausbildung entwickelt mit
dem Schwerpunkt Service und Dienstleistungsschulung. Nach bestandener Prüfung
wird das Zertifikat ‚Taxifahrer/in IHK‘ verliehen.
Beschwerdemanagement
Im Rahmen einer strengen Selbstkontrolle hat die
Genossenschaft ihr Disziplinarwesen eindeutig in der Funk- und
Fahrdienstordnung geregelt. Diese ermächtigt die Genossenschaft streng gegen
Verstöße vorzugehen und entsprechende Sanktionen gegen Fahrer auszusprechen.
Hierfür ist eigens eine Disziplinarkommission zuständig, die die Beschwerden
unabhängig prüft und dem Vorstand eine Empfehlung zur Entscheidung über die
jeweilige Beschwerde vorlegt.
Glücklicherweise ist die aktuelle Quote über
Beschwerden seit vielen Jahren stabil auf niedrigem Niveau. So sind im Jahr
2011 von insgesamt über 4 Millionen Fahrten nur 500 Beschwerden eingereicht
worden, was einem Wert von 0,0075% entspricht. Dies entspricht auch en
Ergebnissen der letzten Studien zu dem Thema, bei denen der ADAC die Kölner
Taxifahrer zu den drittbesten in ganz Europa gekürt hat.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der neuen
Homepage der TAXI RUF Köln eG unter www.taxiruf.de.


