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Erwirkung einer einstweiligen Verfügung gegen mytaxi wegen 15 €-Freifahrtscheinaktion


TAXI RUF Köln eG hat gegen mytaxi wegen der 15 €-Freifahrtscheinaktion vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung erwirkt. Nach dieser Verfügung hat es mytaxi unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,00 € oder der Ordnungshaft ab sofort zu unterlassen, bei in Köln beginnenden Fahrten einen Zuschuss von 15 € auf den Fahrpreis gemäß den Bedingungen der Aktion zu gewähren.

Unser besonderer Dank gilt in diesem Zusammenhang der Kanzlei Arnold, Baller & Mathias (www.berater-in-rechtsfragen.de) und insbesondere Herrn Rechtsanwalt Dr. Carsten Mathias, der in unserem Namen die Verfügung erwirken konnte. Das war ihm auch bereits bei der 50%-Rabattaktion gelungen. Die Verfügung befindet sich gerade in der Zustellung.

Es ist offen, ob mytaxi Rechtsmittel dagegen einlegen wird.

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