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Erwirkung weiterer Einstweiliger Verfügungen


Erwirkung weiterer Einstweiliger Verfügungen vor dem Landgericht Köln gegen mytaxi und die Lufthansa-Tochter Miles and More GmbH:

Gemeinsam sind wir stark!

TAXI RUF Köln eG hat mit Hilfe unserer Anwälte Arnold, Baller & Mathias (www.berater-inrechtsfragen.de) nach dem erfolgreichen Vorgehen gegen die 50%-ige Rabattaktion (unsere Presseerklärung vom 01.04.2016) und gegen die „15 € Freifahrtscheinaktion“ (unsere Presseerklärungvom 16.08.2017) weitere Einstweilige Verfügungen vor dem Landgericht Köln gegen mytaxi erwirken können.

Danach ist es mytaxi und in diesem Zusammenhang auch der Lufthansa-Tochter Miles and More, gegen die ebenfalls eine Verfügung erging, unter Androhung eines vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,00 € oder der Ordnungshaft ab sofort verboten, bei bargeldloser Zahlung von Fahrten sog. Prämien- bzw. Bonusmeilen gutzuschreiben. Mytaxi ist es darüber hinaus verboten, Bonusmeilen für am Flughafen KölnBonn beginnende Taxifahrten zu verteilen.

Eine weitere Einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln wurde gegen mytaxi wegen sog. „Kennenlern-Gutscheine“ erwirkt. Danach ist es mytaxi in Köln ab sofort unter Androhung eines vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,00 € oder der Ordnungshaft (auch) verboten, derartige Gutscheine zu verteilen. Die Begründung schließt an die wegen der obigen Rabattaktionen bereits bekannte Argumentation an, wonach mytaxi als Normadressat der Tarifbindung keine Gutscheine verteilen darf.

Schließlich ist von uns auch noch eine Einstweilige Verfügung erwirkt worden, nach deren Inhalt es mytaxi jetzt ebenfalls verboten ist, in unserer Stadt Köln ausgebrachte Beförderungsanfragen von Kunden einfach an auswärtige Taxifahrer weiter zu geben. Dieses Handeln von mytaxi birgt übrigens die Gefahr in sich, dass Fahrten von Taxifahrern durchgeführt werden, die einer viel höheren als der Kölner Taxitarifordnung unterliegen. Das würde für den Kunden, der das im Zweifel nicht weiß, einen monetären Schaden bedeuten, ohne dass er das überhaupt merkt. Seinen völlig berechtigten Unmut ließe der Kunde aber an uns und den Kölner Taxifahrern aus, obwohl diese damit rein gar nichts zu tun haben. Von dem zu hohen Entgelt kassiert mytaxi dann seine – folgerichtig ebenfalls zu hohe – prozentuale Provision und partizipiert auf diese Weise auch noch selbst an den Beträgen, die der Kunde zu Unrecht zu viel bezahlt hat.

Einmal mehr danken wir dem uns betreuenden Anwalt, Herrn Dr. Carsten Mathias, der alle oben erwähnten Einstweiligen Verfügungen für uns erwirkt hat, für seine gute Arbeit in unserem und im Sinne unserer Genossen.

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