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Taxirechner

Fest im Stadtbild verankert

Aus einer reinen Einkaufsgenossenschaft für Treibstoff hat sich eine der größten Taxizentralen in Deutschland entwickelt. 1937 gründeten mehrere Unternehmer die TAXI RUF Köln eG. Heute vertritt die Genossenschaft 800 Unternehmerinnen und Unternehmer mit ca. 1.100 Taxen und etwa 3.000 Fahrerinnen und Fahrern. Pro Jahr werden über die Zentrale zwei Millionen Fahraufträge vermittelt.

Seit den 1970er Jahren setzte sich hell-elfenbein als Farbe für Taxis in Deutschland durch. In Nordrhein-Westfalen also auch in Köln gilt die Standardfarbe noch heute. Ebenfalls vorgeschrieben ist das gelb-schwarze Dachschild mit der Aufschrift „TAXI“. Die Wagen der TAXI RUF Köln eG gehören fest zu Kölns Straßenbild und sind Teil des öffentlichen Personennahverkehrs. Deshalb gestalten die Taxi-Unternehmen innerhalb des sogenannten Pflichtfahrgebiets ihre Preise auch nicht selbst. Sie berechnen sich nach einem festgelegten Tarif, den der Rat der Stadt Köln festlegt. Nur außerhalb des Pflichtfahrgebiets können Kunden und Fahrer die Preise frei aushandeln.

Die gesetzlichen Grundlagen für das Taxigewerbe

In Deutschland wird das Taxifahren durch das Personenbeförderungsgesetz mit der dazugehörenden Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) geregelt. Sie definieren unter anderem den Begriff Taxi, legen die Pflicht und das Verfahren zur Genehmigung fest. Die konkreten Bedingungen, unter denen Gäste befördert werden, regeln die Kölner Taxenordnung und die Satzung der TAXI RUF Köln eG.

Das Pflichtfahrgebiet der Kölner Taxen

Dazu gehören neben der Stadt Köln, die Städte Bonn, Düsseldorf, Leverkusen und Solingen, der Rhein-Kreis Neuss, der Rhein-Erft-Kreis, der Rheinisch-Bergische-Kreis, die Städte Monheim, Langenfeld, Hilden, Haan, Erkrath und Mettmann des Kreises Mettmann, die Städte Euskirchen und Zülpich sowie die Gemeinde Weilerswist des Kreises Euskirchen und der Rhein-Sieg-Kreis ausgenommen die Gemeinden Windeck, Eitorf und Ruppichteroth.